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Allgemeine Geschäftsbedingungen – MuchBetter-Partnerprogramm

Um am MuchBetter-Partnerprogramm teilnehmen zu können, müssen Partner diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einhalten ("Geschäftsbedingungen" oder "Bedingungen“). DURCH DAS ANKREUZEN DES KÄSTES „Allgemeine Geschäftsbedingungen vor Fortsetzung Ihrer Bewerbung“ ERKLÄREN SIE SICH MIT DIESEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN.
MIRROS IOM Ltd, Firmennummer 018367V, mit Sitz in Burleigh Manor, Peel Road, Douglas, IM1 5EP, Isle of Man („MuchBetter“ oder "uns") und Sie, jeweils eine Partei oder gemeinsam die Parteien.
MIR Limited UK Ltd, Firmennummer 10417552, mit Sitz in Signature by Regus, Berkeley Square, Berkeley Square House, 2. Stock, London, W1J 6BD („MuchBetter“ oder "uns") und Sie, jeweils eine Partei oder gemeinsam die Parteien.

Das MuchBetter-Affiliate-Programm ermöglicht es Affiliates, durch die Weiterempfehlung der MuchBetter-Dienste an Neukunden (natürliche Personen) Provisionen zu generieren („MuchBetter-Affiliate-Programm“).

1. Definitionen und Auslegung

1.1 Die folgenden Begriffe haben in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die nachstehende Bedeutung:

Affiliate Bezeichnet eine natürliche oder juristische Person mit einem autorisierten Kundenkonto, die sich nach Erfüllung aller erforderlichen Genehmigungen, einschließlich der KYC-Verfahren, als Mitglied des MuchBetter-Partnerprogramms registriert hat und von uns akzeptiert wurde. Die Entscheidung darüber liegt in unserem alleinigen Ermessen. Sofern der Kontext es erfordert, wird der Partner in diesen Bedingungen gelegentlich als „Sie“ bezeichnet. Affiliate-Kundenkonto bezeichnet das/die Kundenkonto(en), das/die im Namen des Affiliates bei MuchBetter geführt wird/werden. Affiliate-Programm-Konto bezeichnet das Konto im MuchBetter-Affiliate-Programm, identifiziert durch den Benutzernamen des Affiliates, die Kontonummer und die Anmeldeinformationen, denen die Konten der geworbenen Kunden zugeordnet sind. Verwandte bedeutet: (i) wenn es sich bei dem verbundenen Unternehmen (einschließlich eines Unterverbundes) um eine juristische Person handelt, jeder verbundene Mitarbeiter, Direktor, leitende Angestellte, Aktionär oder Angestellte des verbundenen Unternehmens; oder (ii) wenn es sich bei dem verbundenen Unternehmen um eine natürliche Person handelt. Anwendbare Gesetze und Vorschriften bezeichnet jedes Gesetz, jede Verordnung, Regel, Vorschrift, jeden Erlass, jedes Dekret, jede Richtlinie, jedes Urteil, jede Entscheidung oder jedes ähnliche Mandat einer zuständigen zentralen, nationalen, staatlichen oder lokalen Regierungsbehörde, die für die Partei, einen vermittelten Kunden oder den betreffenden Gegenstand zuständig ist oder auf diese Anwendung findet.

Autorisierter Partner bezeichnet einen von MuchBetter zugelassenen Affiliate, der Provisionen auf Basis der Gebühreneinnahmen aus markierten Konten erhält, die von Unter-Affiliates vermittelt werden und einen eindeutigen Unter-Affiliate-Empfehlungslink erhalten haben. Kommission bezeichnet die von MuchBetter an den Affiliate für die Vermittlung der MuchBetter-Dienste an Neukunden gemäß Klausel 3 (Provision) zu zahlende Provision. Vertrauliche Informationen Vertrauliche Informationen umfassen (i) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; (ii) die Geschäftsgeheimnisse, Geschäftspläne, Strategien, Methoden und/oder Praktiken jeder Partei; und (iii) alle anderen Informationen, die eine Partei oder deren Geschäft betreffen und nicht allgemein bekannt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen über das Personal, die Produkte, die Kunden, die Marketingstrategien, die Dienstleistungen oder die zukünftigen Geschäftspläne einer Partei. Ungeachtet des Vorstehenden sind vertrauliche Informationen ausdrücklich ausgeschlossen von (A) Informationen, die bereits öffentlich zugänglich sind oder durch Veröffentlichung oder auf andere Weise ohne Zutun oder Verschulden der anderen Partei öffentlich zugänglich werden; (B) Informationen, die einer Partei vor Erhalt von der anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung aus eigenen unabhängigen Quellen ohne Einschränkung bekannt waren, wie durch die schriftlichen Aufzeichnungen dieser Partei belegt, und die nicht direkt oder indirekt von der anderen Partei erworben wurden; (C) Informationen, die eine Partei von einem Dritten erhält, von dem sie vernünftigerweise weiß, dass er berechtigt ist, diese Informationen zu übermitteln, und der nicht zur Vertraulichkeit dieser Informationen verpflichtet ist. und (D) Informationen, die von Mitarbeitern oder verbundenen Unternehmen einer der Parteien unabhängig entwickelt wurden, vorausgesetzt, eine der Parteien kann nachweisen, dass diese Mitarbeiter oder verbundenen Unternehmen keinen Zugriff auf die im Rahmen dieses Vertrags erhaltenen vertraulichen Informationen hatten. Kundenkonto bezeichnet das bei MIR Limited registrierte elektronische Geldkonto („MuchBetter-Kundenkonto“), das auf den Namen eines Kunden lautet (ausgenommen das eigene Kundenkonto und alle anderen Kundenkonten verbundener Unternehmen). Gebühreneinnahmen Die Gebühreneinnahmen umfassen die Netto-Transaktionsgebühren, die ein MuchBetter-Händler für den Empfang von Zahlungen von verknüpften Konten erhebt. Ausgenommen sind Transaktionsgebühren für Zahlungen mit der MuchBetter-Prepaid-Karte, Gebühren für Fremdwährungsumrechnung, Rabatte, Rückbuchungskosten, Chargeback-Kosten, Verwaltungsgebühren und alle weiteren anfallenden Gebühren, die zwischen MuchBetter und dem Händler vereinbart wurden. Die Gebühreneinnahmen schließen alle Gutschriften und Prämien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Cashback) für verknüpfte Konten aus. Geistiges Eigentum bezeichnet alle Patente, Marken, Urheberrechte, Designrechte (unabhängig davon, ob sie registrierbar sind oder nicht), Logos, Urheberrechte, Handels-, Geschäfts- und Domainnamen, Persönlichkeitsrechte, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Datenbanken, Rechte an Computersoftware und alle anderen ähnlichen Rechte oder Pflichten, unabhängig davon, ob sie registrierbar sind oder nicht (einschließlich aller Anmeldungen und Verlängerungen solcher Rechte) in jedem Land; Neukunde bezeichnet eine natürliche Person, die zum Zeitpunkt der Weiterleitung durch den Affiliate an MuchBetter gemäß Klausel 2 kein bestehendes Kundenkonto besitzt. MuchBetter-Händler bezeichnet eine juristische Person, einen Verein, eine Partnerschaft, eine Stiftung oder eine sonstige Einrichtung oder Organisation, die von MIR Limited UK Ltd. zur Annahme von Online-Zahlungen von Kunden für Waren und Dienstleistungen über die MuchBetter-Dienste zugelassen wurde. MuchBetter-Dienste bezeichnet den MuchBetter-E-Geld-Zahlungsdienst Verbotene Aktivitäten bezeichnet die in Klausel 4 aufgeführten Tätigkeiten oder sonstige Tätigkeiten, die von MuchBetter von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden. Empfohlener Kunde bezeichnet einen Neukunden, der von einem Affiliate über den in den genehmigten Medien des Affiliates bereitgestellten Link an MuchBetter Services vermittelt wurde und der erfolgreich ein Kundenkonto gemäß den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden registriert hat.

Unterpartner bezeichnet eine natürliche oder juristische Person oder ein Unternehmen, das sich über einen autorisierten Affiliate-Empfehlungslink registriert hat und gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in das MuchBetter-Affiliate-Programm aufgenommen wurde. Markiertes Konto bezeichnet das Kundenkonto eines geworbenen Kunden, das dem Affiliate-Kundenkonto zum Zweck der Provisionsgenerierung zugeordnet wurde.

1.2 Die MuchBetter-Kundenbedingungen, die für das jeweilige Affiliate-Kundenkonto gelten, in ihrer jeweils gültigen Fassung (die „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kundenkonten“Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MuchBetter sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten für den Affiliate und dessen Kundenkonto. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für MuchBetter-Kunden sind verfügbar. Hier.

1.3 Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen der geltenden Kundenkonto-Nutzungsbedingungen und diesen Partnerprogramm-Bedingungen haben im Umfang des Widerspruchs die vorliegenden Partnerprogramm-Bedingungen Vorrang. Großgeschriebene Begriffe haben dieselbe Bedeutung wie in den MuchBetter-Kunden-Nutzungsbedingungen, sofern hierin nichts anderes definiert ist.

1.4 Beitritt zum MuchBetter-Partnerprogramm Um als Affiliate am MuchBetter-Affiliate-Programm teilzunehmen, müssen Sie einen vollständig ausgefüllten Antrag einschließlich der erforderlichen KYC-Dokumente einreichen bei Anmeldeformular für Partner Mit dem Absenden Ihres Antrags versichern Sie, dass während Ihrer gesamten Teilnahme am MuchBetter-Partnerprogramm Folgendes gilt: a. Die in Ihrem Partnerantrag gemachten Angaben sind korrekt und aktuell. Sie verpflichten sich, diese Angaben bei Bedarf fortlaufend zu aktualisieren, um deren Richtigkeit zu gewährleisten. b. Sie sind nicht bereits als Partner registriert, es sei denn, MuchBetter hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt. c. Sie sind mindestens 18 Jahre alt, rechtsfähig und Ihnen sind keine rechtlichen, wirtschaftlichen, vertraglichen oder sonstigen Einschränkungen bekannt, die Ihrer Teilnahme am MuchBetter-Partnerprogramm gemäß diesen Bedingungen entgegenstehen. d. Falls Sie sich im Namen eines Unternehmens registrieren, versichern Sie, dass Sie über die volle Befugnis verfügen, diese Bedingungen im Namen des Unternehmens einzugehen. e. Sie haben ein Kundenkonto erstellt und den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden in Ihrem Land zugestimmt. Sie dürfen Ihr Affiliate-Kundenkonto ausschließlich zum Erhalt von Provisionen gemäß diesen Bedingungen nutzen und nicht für andere kommerzielle Zwecke wie Handel oder die Führung eines Unternehmens, es sei denn, wir haben Ihnen zuvor schriftlich zugestimmt. g. Sie sind nicht in einem Land ansässig, das nicht von uns bedient wird (siehe unsere Richtlinie zu Kontoverstößen und gesperrten Ländern). Die Liste der nicht bedienten Länder finden Sie hier. Hier . h. Sie haben unsere Datenschutzrichtlinie gelesen und stimmen ihr zu, einschließlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Drittanbieterdienste, wie beschrieben. Hier . i. Sie haben zugestimmt, unsere Richtlinie zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption einzuhalten.

Nach Eingang Ihrer Bewerbung werden wir nach unserem alleinigen Ermessen prüfen, ob Sie für eine Partnerschaft mit uns in Frage kommen.

2. Überweisungen

2.1 Der Affiliate verpflichtet sich, in gutem Glauben mit MuchBetter zusammenzuarbeiten, um die Dienstleistungen von MuchBetter gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neuen Kunden zu empfehlen und zu vermitteln. Der Affiliate erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass MuchBetter nach eigenem Ermessen entscheiden kann, ob neue Kunden als vermittelte Kunden akzeptiert werden oder nicht.

2.2 Die rechtliche Beziehung zwischen MuchBetter und jedem geworbenen Kunden liegt ausschließlich in der Verantwortung von MuchBetter. Mit Ausnahme von Klausel 3 (Provision) ist MuchBetter nicht verpflichtet, dem Affiliate Einzelheiten solcher Beziehungen offenzulegen.

2.3 Der Affiliate ist nicht befugt, geworbene Kunden anzunehmen oder Verträge im Namen von MuchBetter abzuschließen und darf weder ausdrücklich noch stillschweigend Versprechen, Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien in Bezug auf finanzielle Vergütungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Cashback) oder sonstige Belohnungen abgeben, die darauf abzielen, geworbene Kunden zur Nutzung der MuchBetter-Dienste zu animieren.

2.4 Der Affiliate darf keine Verwandten des Affiliates an MuchBetter weiterempfehlen, und MuchBetter ist nicht verpflichtet, dem Affiliate für Verwandte des Affiliates Provisionen zu zahlen. Sollten geworbene Kunden Verwandte des Affiliates werden, hat der Affiliate MuchBetter unverzüglich zu benachrichtigen, und MuchBetter stellt die Provisionszahlung für den betreffenden Verwandten mit sofortiger Wirkung ein.

2.5 Um am MuchBetter-Partnerprogramm teilzunehmen, müssen Sie sich über das entsprechende Anmeldeformular für Partner registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie von MuchBetter Ihre Empfehlungslinks.

2.6 MuchBetter stellt Ihnen außerdem von Zeit zu Zeit und soweit erforderlich Provisionsberichte und andere Tools, Assets und Informationen zur Verfügung.

3. Kommission

3.1 Als Gegenleistung für die im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbrachten Leistungen zahlt MuchBetter dem Affiliate die folgende Provision:

ein Teil der Gebühreneinnahmen aus markierten Konten gemäß der folgenden Tabelle:

Stufe

monatlich generierte Gebühreneinnahmen (USD)

Affiliate-Provisionssatz/Monat

1

Bis zu 10.000

15 %

2

10.001 – 30.000

20 %

3

30.000 und mehr

30 %

Um Missverständnisse auszuschließen: Sofern nicht anders schriftlich mit MuchBetter vereinbart, darf jeder geworbene Kunde nur ein markiertes Konto besitzen. MuchBetter zahlt dem Affiliate keine Provision für weitere Kundenkonten geworbener Kunden.

3.2 MuchBetter kann nach eigenem Ermessen die Provisionszahlung für einen geworbenen Kunden einstellen und zukünftige Provisionszahlungen mit bereits an den Affiliate für diesen Kunden gezahlten Provisionen verrechnen, wenn MuchBetter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der betreffende geworbene Kunde: (a) zum Zeitpunkt der Empfehlung durch den Affiliate oder einen Sub-Affiliate über ein Kundenkonto (entweder durch seine direkte Geschäftsbeziehung mit MuchBetter oder über einen Dritten) verfügte; (b) zum Zeitpunkt der Empfehlung ein Verwandter des Affiliates war oder später wird; (c) eine verbotene Aktivität ausführt oder zu führen versucht. MuchBetter wird den Affiliate über eine solche Aussetzung im Voraus oder, falls dies nicht möglich ist, unverzüglich danach informieren und die Gründe für die Aussetzung angeben, es sei denn, dies würde angemessene Sicherheitsmaßnahmen gefährden oder wäre anderweitig rechtswidrig.

3.3 MuchBetter zahlt die Provision innerhalb von 15 Werktagen (oder in einer von MuchBetter festgelegten anderen Häufigkeit) nach Ende des Kalendermonats, für den die Provision fällig ist. Die Provision wird dem MuchBetter-Partnerkonto oder, falls vom Partner MuchBetter gemäß Ziffer 4.8 unten im Voraus mitgeteilt, dem Bankkonto des Partners gutgeschrieben.

3.4 Die Provision versteht sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern anwendbar, oder anderer anwendbarer Umsatz- oder Dienstleistungssteuern. Betreibt das verbundene Unternehmen ein Geschäft, das der Mehrwertsteuer oder einer ähnlichen Umsatz- oder Dienstleistungssteuer unterliegt, so stellt es MuchBetter in einer von den Parteien jeweils zu vereinbarenden Form und in festgelegten Abständen eine von der zuständigen Steuerbehörde anerkannte Mehrwertsteuerrechnung aus, um die auf die Provision gezahlte Mehrwertsteuer zurückzufordern. Der Begriff „Mehrwertsteuer“ bezeichnet die Mehrwertsteuer oder eine gleichwertige Umsatzsteuer in der jeweiligen Rechtsordnung. Die Parteien werden in gutem Glauben zusammenarbeiten, um eine effiziente steuerliche Behandlung der Lieferungen und der hierunter vorgesehenen Vergütungszahlungen zu gewährleisten.

3.5 MuchBetter stellt dem Affiliate Provisionsberichte in dem von MuchBetter jeweils festgelegten Detaillierungsgrad zur Verfügung. Der Affiliate ist verpflichtet, alle Berichte regelmäßig und sorgfältig zu prüfen und MuchBetter über etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten zu informieren.

3.6 Der Affiliate hat fünfzehn (15) Tage ab dem Datum jeder Provisionszahlung Zeit („Anspruchszeitraum“) die Höhe oder Berechnung der gezahlten Provision anzufechten ("Ansprüche"Sofern innerhalb der Reklamationsfrist eine Mitteilung erfolgt, wird MuchBetter im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten untersuchen und beheben sowie die ausstehende Provision an den Affiliate auszahlen. Versäumt der Affiliate, MuchBetter innerhalb der Reklamationsfrist über einen Anspruch zu informieren, gilt die Provision als vom Affiliate genehmigt. Nach Ablauf der Reklamationsfrist ist MuchBetter nicht mehr verpflichtet, Ansprüche zu untersuchen, und der Affiliate stellt MuchBetter hiermit, soweit gesetzlich zulässig, von jeglicher Haftung hinsichtlich der Auszahlung etwaiger ausstehender Provisionen frei, die dem Affiliate andernfalls zugestanden hätten.„Freigegebene Ansprüche“).

3.7 Der Affiliate verpflichtet sich hiermit, keine Klage, keinen Rechtsstreit oder sonstige Verfahren gegen MuchBetter im Zusammenhang mit den freigegebenen Ansprüchen zu erheben, einzuleiten, freiwillig in irgendeiner Weise zu unterstützen, zu verfolgen oder die Einleitung oder Verfolgung eines solchen Verfahrens zu veranlassen.

3.8 Der Affiliate teilt MuchBetter seine bevorzugte Zahlungsmethode für den Erhalt der Provision mit (entweder per Banküberweisung oder auf das Affiliate-Kundenkonto). Sofern vom Affiliate nicht anders angegeben, wird die Provision direkt auf das entsprechende Affiliate-Kundenkonto überwiesen. Wird das entsprechende Affiliate-Kundenkonto aus irgendeinem Grund geschlossen (dauerhaft oder vorübergehend) und hat der Affiliate keine Banküberweisung als Zahlungsmethode angegeben oder falsche Bankverbindungsdaten übermittelt, kann MuchBetter die Provision nicht auszahlen. Der Affiliate ist dafür verantwortlich, dass sein Affiliate-Kundenkonto aktiv bleibt. MuchBetter haftet dem Affiliate nicht für Verluste oder Schäden, die durch die Sperrung oder Schließung des Affiliate-Kundenkontos entstehen. Der Affiliate stellt MuchBetter die Provision im Voraus in Rechnung.

3.9 Der Affiliate erhält keine Provision und verpflichtet sich, MuchBetter jegliche an ihn gezahlte Provision für jeden geworbenen Kunden zurückzuerstatten, bei dem MuchBetter nach vernünftigem Ermessen nachweisen kann, dass es sich um illegales oder missbräuchliches Verhalten, betrügerische Aktivitäten oder verbotene Aktivitäten handelt.

4. Verbotene Aktivitäten

4.1 Der Affiliate darf die folgenden Aktivitäten weder selbst durchführen noch sicherstellen, dass seine Unter-Affiliates und geworbenen Kunden dies tun: (a) Mehrere Kundenkonten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MuchBetter erstellen oder betreiben. (b) Nach billigem Ermessen von MuchBetter gefälschte und/oder künstliche Einzahlungen bei MuchBetter-Händlern vornehmen, um ausschließlich Provisionen zu generieren. (c) Ein Händlerkonto ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MuchBetter eröffnen oder betreiben. (d) Ein Kundenkonto im Namen einer anderen Person registrieren. (e) Mechanismen erstellen oder einsetzen, die darauf abzielen, Anmeldungen für die MuchBetter-Dienste künstlich oder automatisch zu generieren. (f) Gefälschte, nachgeahmte, gestohlene oder anderweitig veränderte Ausweisdokumente verwenden. (g) Material verwenden oder erstellen, das sexuell explizit, beleidigend, obszön, hasserfüllt, bedrohlich, schädlich, gewaltverherrlichend, verleumderisch, belästigend oder diskriminierend ist. (h) MuchBetter oder seine verbundenen Unternehmen in irgendeiner Weise herabzusetzen oder darzustellen, die deren Ruf schädigt. (i) Finanzielle Vergütungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Cashback) oder sonstige Belohnungen zu zahlen oder zu versprechen, die darauf abzielen, geworbene Kunden zur Nutzung der MuchBetter-Dienste zu animieren. (j) Verstöße gegen die Kontorichtlinien gemäß der Richtlinie zu Kontoverstößen und gesperrten Ländern oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kundenkonten zu begehen.

5. Lizenzen und Nutzung von geschützten Materialien

5.1 Für die Dauer und ausschließlich für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt MuchBetter dem Affiliate hiermit eine widerrufliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung der von MuchBetter direkt an den Affiliate übermittelten Marken, Handelsnamen und Logos von MuchBetter (die „Marken“). „Geschütztes Material“).

5.2 MuchBetter behält sich das Recht vor, die dem Affiliate gemäß Ziffer 5.1 erteilte Lizenz jederzeit und nach eigenem, aber angemessenem Ermessen zu widerrufen.

5.3 Der Affiliate sichert MuchBetter Folgendes zu: (a) Sofern MuchBetter dies nicht schriftlich genehmigt, darf der Affiliate das geschützte Material nur auf Websites, Webseiten, Internetseiten, mobilen Plattformen oder Anwendungen sowie Offline-Medienplattformen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kleinanzeigen, Zeitschriften und Zeitungen) verwenden und/oder anzeigen, die von MuchBetter vorab schriftlich genehmigt wurden (die „Genehmigten Medien“). (b) Sofern MuchBetter dies nicht im Voraus schriftlich genehmigt, darf der Affiliate keine Social-Media-Plattformen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Facebook, LinkedIn, Twitter und Instagram) nutzen, um das geschützte Material anzuzeigen oder die Dienstleistungen von MuchBetter oder das MuchBetter-Affiliate-Programm zu bewerben. MuchBetter genehmigt die Anzeige des geschützten Materials nur, wenn dem Affiliate im Voraus eine klare und vollständige Beschreibung des anzuzeigenden Materials vorliegt. (c) Der Affiliate darf das geschützte Material in keiner Weise verwenden und/oder darstellen, die unangemessen ist oder MuchBetter in irgendeiner Weise schädigt. (d) Der Affiliate darf das geschützte Material, einschließlich Proportionen, Farben und Elemente, weder verändern, ergänzen, kürzen noch anderweitig modifizieren. Auch Animationen, Morphing oder sonstige Verzerrungen der Perspektive oder des Erscheinungsbilds des geschützten Materials sind untersagt. (e) Der Affiliate darf nicht auf Keywords oder Pay-per-Click-Suchmaschinen bieten, deren Keywords geschütztes Material oder anderes geistiges Eigentum von MuchBetter (oder dessen Lizenzgebern) oder eine Variation oder Falschschreibung davon enthalten. Darüber hinaus darf der Affiliate nicht auf Wörter oder Begriffe bieten, die dem geschützten Material oder anderem geistigen Eigentum von MuchBetter (oder dessen Lizenzgebern) zum Verwechseln ähnlich sind. (f) Der Affiliate darf weder den Namen, die Marken, Logos, Handelsnamen, Firmennamen noch die Namen der Dienstleistungen und/oder Produkte von MuchBetter (oder eines mit MuchBetter verbundenen Unternehmens) (oder einen Namen, eine Marke, ein Logo, einen Handelsnamen oder einen Firmennamen, der diesen zum Verwechseln ähnlich ist) in seinem Firmennamen, seiner E-Mail-Adresse, seinen Social-Media-Kontonamen oder Domainnamen verwenden. Darüber hinaus darf der Affiliate diese nicht auf eigenen Namen anmelden oder registrieren. (g) Sofern nicht schriftlich anders mit MuchBetter vereinbart, darf der Affiliate die Rechte an den geschützten Materialien, den Dienstleistungen von MuchBetter oder vertraulichen Informationen weder verkaufen, weiterverkaufen, abtreten, lizenzieren, unterlizenzieren noch anderweitig übertragen. Nimmt der Affiliate Änderungen, abgeleitete Werke oder Verbesserungen an den geschützten Materialien oder anderem geistigen Eigentum von MuchBetter vor, so erklärt er sich damit einverstanden, dass diese Änderungen Eigentum von MuchBetter sind. Der Affiliate tritt hiermit unwiderruflich sämtliche Rechte an solchen Änderungen an MuchBetter ab und verzichtet auf jegliche Urheberpersönlichkeitsrechte daran.

5.4 MuchBetter und/oder seine verbundenen Unternehmen und/oder Lizenzgeber besitzen alle Rechte, Titel und Ansprüche, einschließlich aller Urheberrechte, Markenrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte, an MuchBetter und dem Namen und der Marke MuchBetter, den geschützten Materialien, den MuchBetter-Diensten und allen Komponenten, die bei der Bereitstellung der MuchBetter-Dienste verwendet werden.

5.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen übertragen dem Partner nicht das Eigentum an den geschützten Materialien oder sonstigem geistigen Eigentum von MuchBetter. Der Partner erhebt keinerlei Eigentumsansprüche an geschützten Materialien oder sonstigem geistigen Eigentum, die ihm von MuchBetter im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt wurden.

5.6 MuchBetter kann nach eigenem Ermessen jede gemäß dieser Ziffer 5 erteilte Einwilligung nach Benachrichtigung des Partners widerrufen. Nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung wird der Partner die Werbung für die Dienstleistungen von MuchBetter sowie die Verwendung oder Darstellung von geschützten Materialien oder anderen Logos oder Marken von MuchBetter (oder einem verbundenen Unternehmen von MuchBetter) usw. unverzüglich einstellen.

5.7 MuchBetter behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung an den Affiliate die genehmigten Medien sowie alle anderen Kommunikationsformen, Medien und Websites zu überprüfen, um sicherzustellen, dass der Affiliate diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Nutzungsbedingungen des Kundenkontos einhält.

6. Untergliederung

6.1 Vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch MuchBetter können autorisierte Partner potenzielle Partner an MuchBetter vermitteln und mit Unterpartnern zusammenarbeiten, um die Dienstleistungen von MuchBetter an Neukunden weiterzuleiten. Autorisierte Partner haben Anspruch auf Provisionen basierend auf den Gebühreneinnahmen, die durch die Vermittlung von markierten Konten durch Unterpartner erzielt werden, vorbehaltlich dieser Klausel 6 und etwaiger schriftlicher Vereinbarungen mit MuchBetter.

6.2 Von autorisierten Partnern geworbene potenzielle Partner müssen sich über den vom autorisierten Partner bereitgestellten Empfehlungslink für das MuchBetter-Partnerprogramm registrieren. Unterpartner müssen von MuchBetter erfolgreich akzeptiert und genehmigt werden. MuchBetter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen von autorisierten Partnern geworbene potenzielle Partner anzunehmen oder abzulehnen. Autorisierte Partner müssen MuchBetter alle angeforderten Informationen zur Verfügung stellen, damit diese die jeweiligen Unterpartner prüfen, genehmigen und überwachen können.

6.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für die Unterpartner, sofern zutreffend, verbindlich und erstrecken sich auf diese. MuchBetter kann nach eigenem Ermessen von autorisierten Partnern und Unterpartnern den Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung verlangen, die zusätzliche Bestimmungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält. Der Partner hat sicherzustellen, dass der Unterpartner die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle weiteren von MuchBetter vorgegebenen verbindlichen Bestimmungen vollständig einhält.

6.4 Ungeachtet der vorstehenden Klausel 6.1 haben autorisierte Partner keinen Anspruch auf Provisionen für (i) Empfehlungen von Unterpartnern, die ihren Empfehlungslink nicht ordnungsgemäß verwendet oder verloren haben; (ii) Empfehlungen von Unterpartnern von Unterpartnern; (iii) Verwandte von Partnern; oder (iv) verbotene Aktivitäten des Unterpartners.

7. Garantien für verbundene Unternehmen

7.1 Der Affiliate sichert MuchBetter zu, dass: (a) alle von ihm an MuchBetter übermittelten Informationen wahrheitsgemäß, korrekt und vollständig sind. (b) Er ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MuchBetter und gegebenenfalls des jeweiligen Empfängers keine Massen-E-Mails (Spam) versendet, die MuchBetter, die MuchBetter-Dienste oder die geschützten Materialien erwähnen oder darauf Bezug nehmen. Der Affiliate ist außerdem dafür verantwortlich, dass seine Kommunikationspraktiken allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. (c) Er das MuchBetter-Affiliate-Programm oder die MuchBetter-Dienste nicht in Ländern anbietet, bewirbt oder vermarktet, in denen MuchBetter: (a) die Zahlungsabwicklung untersagt oder eingeschränkt ist; oder (b) den Affiliate anweist, das MuchBetter-Affiliate-Programm und/oder die MuchBetter-Dienste nicht zu bewerben. Eine Liste der betroffenen Länder ist auf Anfrage erhältlich. (d) Es verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze, Verordnungen, Lizenzen, Vorschriften und Verhaltensregeln einzuhalten, die für die Werbung und das Marketing der MuchBetter-Dienste und des MuchBetter-Partnerprogramms gelten. (e) Sofern nicht schriftlich von MuchBetter genehmigt, darf es keine finanzielle Vergütung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Cashback) oder sonstige Belohnungen anbieten oder gewähren, die darauf abzielen, geworbene Kunden zur Nutzung der MuchBetter-Dienste zu animieren. (f) Es darf keine verbotenen Aktivitäten durchführen und muss sicherstellen, dass die geworbenen Kunden und Unterpartner dies ebenfalls nicht tun. (g) Sofern nicht schriftlich von MuchBetter genehmigt, darf es keine Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, MuchBetter-Kunden zu veranlassen, zu ermutigen oder zu veranlassen, ihre bestehende Vereinbarung mit MuchBetter zu ändern oder zu kündigen, um geworbene Kunden zu werden. (h) Es darf nicht gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MuchBetter verstoßen und muss sicherstellen, dass die geworbenen Kunden dies ebenfalls nicht tun oder versuchen, die Sicherheits- oder Verifizierungsverfahren von MuchBetter zu umgehen. (i) Es wird keine Transaktionen (auch nicht von seinen Unterpartnern) durchführen oder wissentlich davon profitieren, die MuchBetter nach eigenem Ermessen als verdächtig, unautorisiert, betrügerisch oder böswillig einstuft, insbesondere Transaktionen im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug oder anderen illegalen Aktivitäten. (j) Es wird mit MuchBetter bei der Untersuchung jeglicher vermuteter illegaler, missbräuchlicher oder betrügerischer Aktivitäten zusammenarbeiten.

(k) Es wird unsere Anti-Bestechungs- und Korruptionsrichtlinie einhalten.

8. Vertraulichkeit

8.1 Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur zum Zweck der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nur in dem hierfür erforderlichen Umfang verwenden und vervielfältigen. Die Weitergabe der vertraulichen Informationen der anderen Partei ist auf ihre Mitarbeiter, Berater oder unabhängigen Auftragnehmer mit entsprechendem Bedarf zu beschränken. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei darf die vertrauliche Information der anderen Partei nicht an Dritte weitergegeben werden. MuchBetter darf die vertraulichen Informationen von verbundenen Unternehmen auch an seine verbundenen Unternehmen weitergeben, um seine Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen oder das MuchBetter-Partnerprogramm zu verwalten. Ungeachtet des Vorstehenden stellt die Offenlegung vertraulicher Informationen der anderen Partei durch eine Partei keinen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, wenn dies aufgrund geltender Gesetze und Vorschriften oder im Rahmen einer gerichtlichen oder sonstigen behördlichen Untersuchung oder eines Verfahrens erforderlich ist.

8.2 Die empfangende Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nach Beendigung oder Ablauf dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf Verlangen der offenlegenden Partei zurückzugeben oder zu vernichten und zu bestätigen, dass diese Vernichtung abgeschlossen ist.

8.3 Die Parteien vereinbaren, dass die offenlegende Partei im Falle eines Verstoßes oder einer drohenden Verletzung der Bestimmungen dieser Klausel 8 durch die empfangende Partei das Recht hat, eine Unterlassungsklage oder eine andere Klage nach geltendem Recht zu erheben, um die Bestimmungen dieser Klausel 8 durchzusetzen. Es wird anerkannt und vereinbart, dass ein solcher Verstoß oder eine drohende Verletzung einen nicht wiedergutzumachenden Schaden verursachen könnte und dass ein finanzieller Schadensersatz möglicherweise keine angemessene Abhilfe darstellt.

8.4 Die Parteien verpflichten sich sicherzustellen, dass ihre verbundenen Unternehmen, Eigentümer, leitenden Angestellten, Berater und Aufsichtsratsmitglieder die oben genannte Vertraulichkeitsverpflichtung einhalten.

9. Repräsentation der Autorität

9.1 Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass sie über alle erforderlichen Rechte und Befugnisse verfügt und diese auch weiterhin verfügen wird, um diesen Vertrag einzugehen und ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.

10. Haftung und Freistellungen

10.1 Keine der Parteien haftet vertraglich, deliktisch (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung einer gesetzlichen Pflicht) oder anderweitig für Strafschadenersatz, exemplarische, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art im Zusammenhang mit oder aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10.2 Keine der Parteien haftet für indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn, Vertragsverluste, Verlust von Firmenwert oder Reputation, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Umsatzeinbußen oder Schäden Dritter, unabhängig davon, ob diese vorhersehbar waren oder einer Partei bekannt wurden.

10.3 Vorbehaltlich der Klauseln 10.4 und 10.7 ist die Gesamthaftung von MuchBetter aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit oder sonstigen Gründen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, in einem Zeitraum von 12 Monaten ab dem Wirksamkeitsdatum oder einem Jahrestag desselben (jeweils ein „Vertragsjahr“) auf den niedrigeren der folgenden Beträge begrenzt: (i) 10.000 USD oder (ii) die Gesamtsumme der von MuchBetter an den Affiliate im vorangegangenen Vertragsjahr gezahlten Provisionen (bzw. im ersten Vertragsjahr die bis dato erhaltenen Provisionen).

10.4 Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, schließt keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung einer Partei für Folgendes aus oder beschränkt sie: (a) Betrug und arglistige Täuschung; (b) Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit; (c) vorsätzliches und böswilliges Fehlverhalten; (d) Beschädigung von Immobilien oder beweglichem Sachvermögen; (e) Verletzung der Klauseln 5 (Lizenzen und Nutzung von geschützten Materialien), 7 (Gewährleistungen von verbundenen Unternehmen), 8 (Vertraulichkeit) und 11 (Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften).

10.5 Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, haftet keine der Parteien gegenüber der anderen Partei für eine Haftung, die sich aus ihrer jeweiligen Beziehung zu den vermittelten Kunden ergibt.

10.6 MuchBetter haftet nicht für Folgendes: (a) die Aussetzung oder Ablehnung von Zahlungen, von denen MuchBetter Grund zur Annahme hat, dass sie betrügerisch oder ohne ordnungsgemäße Autorisierung erfolgten oder ein Sicherheitsrisiko darstellen; (b) die erhaltenen Zahlungsanweisungen enthalten fehlerhafte oder nicht korrekt formatierte Informationen; oder (c) Hardware, Software oder die Internetverbindung funktionieren nicht ordnungsgemäß;

10.7 Der Affiliate verpflichtet sich, MuchBetter und seine verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter und Direktoren auf Verlangen von allen Ansprüchen, Verlusten, Haftungen, Kosten, Ausgaben, Reputationsschäden, Geschäftsverlusten oder sonstigen Schäden (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die direkt oder indirekt aus einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen.

10.8 Jede Partei ist für ihre eigenen Steuerpflichten verantwortlich und stellt MuchBetter von jeglichen Ansprüchen frei, die sich daraus ergeben, dass das verbundene Unternehmen oder ein Angehöriger des verbundenen Unternehmens seine Steuerpflichten missachtet oder verletzt.

11. Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften

11.1 Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichten sich beide Parteien, alle jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, insbesondere den Modern Slavery Act 2015, den Anti-Bribery Act 2010 und die Anti-Bribery and Corruption Policy von MuchBetter.

11.2 Die Parteien haben und werden während der gesamten Laufzeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eigene Richtlinien und Verfahren zur Gewährleistung der Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften in Kraft halten.

11.3 Der Affiliate ist verpflichtet, MuchBetter unverzüglich über jede Anfrage oder Forderung nach einem ungebührlichen finanziellen oder sonstigen Vorteil jeglicher Art zu informieren, die der Affiliate im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält.

11.4 Auf Anfrage von MuchBetter bestätigt der Affiliate MuchBetter schriftlich, dass der Affiliate und alle mit dem Affiliate im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbundenen Personen, einschließlich aller Unter-Affiliates, diese Klausel 11 einhalten.

11.5 Der Affiliate hat sicherzustellen, dass alle mit ihm verbundenen Personen, die im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dienstleistungen erbringen, einschließlich etwaiger Unter-Affiliates, dies ausschließlich auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags tun, der für diese Personen Bedingungen enthält und sichert, die denjenigen entsprechen, die dem Affiliate gemäß dieser Ziffer 11 auferlegt werden. Der Affiliate ist für die Einhaltung und Erfüllung dieser Bedingungen durch diese Personen verantwortlich und haftet MuchBetter unmittelbar für jeden Verstoß gegen diese Ziffer 11 durch diese Personen.

12. Laufzeit und Kündigung

12.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zu dem früheren der folgenden Zeitpunkte in Kraft: (a) dem Datum, an dem der Affiliate die MuchBetter-Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert; oder (b) dem Datum, an dem der Affiliate mit der Erbringung der in Ziffer 2.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Dienstleistungen beginnt, und bleiben in Kraft, sofern sie nicht gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt werden.

12.2 Jede Partei kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit einer Frist von dreißig (30) Tagen kündigen.

12.3 MuchBetter kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sofortiger Wirkung kündigen und die Zahlung von Provisionen einstellen, wenn ein Affiliate oder Sub-Affiliates gegen die Klauseln 4 (Verbotene Aktivitäten), 5 (Lizenzen und Verwendung von geschütztem Material), 6 (Garantien), 8 (Vertraulichkeit) oder 11 (Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften) verstößt.

12.4 Jede Partei kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei (die „Verzugspartei“) kündigen: (a) Wenn die Verzugspartei einen Antrag auf Insolvenz stellt, zahlungsunfähig wird oder eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit ihren Gläubigern trifft oder eine Abtretung zu deren Gunsten vornimmt, oder ein Insolvenzverwalter für die Verzugspartei oder ihr Unternehmen bestellt wird, oder die Verzugspartei freiwillig (außer zum Zwecke der Umstrukturierung oder Fusion) oder zwangsweise liquidiert wird. (b) Verstößt die säumige Partei gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und wird dieser Verstoß (sofern behebbar) nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach schriftlicher Mitteilung an die säumige Partei, in der der Sachverhalt oder die Umstände, die den wesentlichen Verstoß darstellen, dargelegt werden, behoben, so stellt jeder Verstoß gegen die Verpflichtungen des Partners oder Unterpartners gemäß Klausel 3 (Provision), 4 (Verbotene Aktivitäten), 5 (Lizenzen und Nutzung von geschützten Materialien), 6 (Partnergarantien), 8 (Vertraulichkeit) oder 11 (Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften) einen wesentlichen Verstoß dar.

12.5 MuchBetter kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn der Affiliate innerhalb von sechs (6) Monaten nach seinem Beitritt zum MuchBetter Affiliate-Programm keine markierten Konten hatte.

13. Folgen der Kündigung

13.1 Unbeschadet der Bestimmungen in Ziffer 12.2 zahlt MuchBetter dem Affiliate nach Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle bis zum Wirksamwerden der Beendigung geschuldeten Provisionen. Danach bestehen für MuchBetter ab dem Wirksamwerden der Beendigung keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Affiliate.

13.2 Vorbehaltlich der Klauseln 3.6 und 3.8 stellt MuchBetter im Falle einer Kündigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch MuchBetter gemäß Klausel 12.3 oder 12.4 die Zahlung von Provisionen an den Affiliate für alle geworbenen Kunden mit sofortiger Wirkung ein.

13.3 Die Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich aus welchem Grund, berührt nicht tatsächliche oder bedingte Verbindlichkeiten oder Ansprüche einer Partei, die vor der Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstanden sind.

13.4 Bei Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Affiliate verpflichtet: (a) jegliches von MuchBetter an den Affiliate gelieferte Material unverzüglich an MuchBetter zurückzugeben; (b) die Nutzung aller ihm gemäß Ziffer 7 zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen einzustellen; und (c) die Nutzung von geschützten Materialien und jeglichem geistigen Eigentum von MuchBetter, das dem Affiliate direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt wurde, unverzüglich einzustellen.

13.5 Alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Verpflichtung nach Beendigung oder Ablauf dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründen, bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft; dies gilt insbesondere für die Klauseln 1, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 12 und 13.

14. Heilmittel

14.1 Unbeschadet der Rechtsbehelfe gemäß Klauseln 3 (Provision), 9 (Haftungsbeschränkung) und 11 (Laufzeit und Kündigung) behält sich MuchBetter das Recht vor, nach eigenem Ermessen folgende Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Affiliate gegen eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt oder MuchBetter Grund zur Annahme hat, dass der Affiliate gegen eine Bestimmung verstößt: (a) Anweisung an den Affiliate (oder dessen Unter-Affiliates), alle von MuchBetter erteilten Anweisungen unverzüglich auszuführen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) der sofortigen Aussetzung solcher Aktivitäten. (b) Einstellung der Provisionszahlungen für markierte Konten. (c) Reduzierung des fälligen und zahlbaren Provisionsbetrags für markierte Konten.

15. Verhältnis der Parteien

15.1 Affiliate und MuchBetter sind im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unabhängige Vertragspartner. Durch diese Bedingungen wird keine Partnerschaft, kein Joint Venture und kein Agenturverhältnis zwischen ihnen begründet. Keine der Parteien ist befugt, im Namen oder im Auftrag der anderen Partei zu handeln oder diese in irgendeiner Weise zu binden.

16. Rechte Dritter

16.1 Personen, die nicht Vertragspartei dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, haben weder nach dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 noch anderweitig das Recht, eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen.

17. Steuer

17.1 MuchBetter haftet nicht für Steuern, Abgaben, Gebühren, Bußgelder, Abgaben oder sonstige Beträge, die der Affiliate aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an staatliche oder Aufsichtsbehörden zu entrichten hat. Der Affiliate ist für die Meldung und Zahlung aller Steuern, Abgaben, Gebühren, Bußgelder, Abgaben oder sonstigen Beträge verantwortlich, die im Zusammenhang mit den über das MuchBetter-Affiliate-Programm erzielten Provisionen anfallen oder zu melden sind.

18. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

18.1 MuchBetter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, einschließlich der Änderung des anwendbaren Provisionssatzes und der Einführung neuer oder zusätzlicher Bedingungen für die Teilnahme von Partnern am MuchBetter-Partnerprogramm. Änderungen treten in Kraft, sobald sie auf der MuchBetter-Website veröffentlicht werden. Die fortgesetzte Teilnahme eines Partners am MuchBetter-Partnerprogramm nach solchen Änderungen gilt als deren Annahme.

19. Bekanntmachungen

19.1 Benachrichtigungen an den Affiliate werden an die im Affiliate-Kundenkonto hinterlegte primäre E-Mail-Adresse gesendet. Benachrichtigungen an MuchBetter werden an affiliate@MuchBetter.com gesendet. Alle Benachrichtigungen gelten 24 Stunden nach dem Absenden als zugestellt.

20. Höhere Gewalt

20.1 Keine der Parteien haftet, wenn sie aufgrund von Ereignissen oder Umständen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, direkt oder indirekt ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: Handlungen, Unterlassungen oder Versäumnisse von Regierungsbehörden, Telekommunikationsbetreibern oder anderen zuständigen Behörden; Krieg, militärische Operationen oder Aufruhr; Schwierigkeiten, Verzögerungen oder Ausfälle von Maschinen, Datenverarbeitungssystemen, Herstellungsverfahren oder Produktionsprozessen; die Bereitstellung der MuchBetter-Dienste durch Dritte oder, im Falle von verbundenen Unternehmen, die Bereitstellung der Dienste gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen; höhere Gewalt, Unwetter, Stromausfälle oder -engpässe, Überschwemmungen, Dürre, Blitzschlag oder Feuer; Streiks, Aussperrungen, Handelsstreitigkeiten oder Arbeitsunruhen.

21. Aufgabe

21.1 Der Affiliate darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MuchBetter weder seine Rechte noch seine Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder auf sonstige Weise darüber verfügen.

21.2 Unbeschadet der Ziffer 21.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Folgendes: Im Falle, dass der Affiliate: (a) einen anderen bestehenden MuchBetter-Affiliate oder dessen Geschäft erwirbt; (b) von einem anderen bestehenden MuchBetter-Affiliate oder dessen Geschäft von diesem erworben wird; (c) mit einem anderen bestehenden MuchBetter-Affiliate fusioniert; oder (d) von einem Dritten, der kein bestehender MuchBetter-Affiliate ist, oder dessen Geschäft von diesem erworben wird, hat der Affiliate MuchBetter vor Abschluss der Transaktionen zu benachrichtigen. MuchBetter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen: (1) im Falle der Ziffer 21.2(d) den Antrag des Dritten auf Teilnahme am MuchBetter-Affiliate-Programm abzulehnen; (2) die Provisionsrate anzupassen; (3) die Zahlung von Provisionen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzustellen; und/oder (4) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu beenden.

22. Anwendbares Recht

22.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jegliche Rechtsbeziehung zwischen den Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem MuchBetter-Affiliate-Programm ergibt, unterliegen dem Recht von England und Wales und sind nach diesem auszulegen. Die Parteien vereinbaren hiermit unwiderruflich, sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England für die Beilegung jeglicher Ansprüche, Streitigkeiten oder Angelegenheiten zu unterwerfen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.

23. Verzichtserklärung

Ein Verzicht auf ein Recht gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur wirksam, wenn er schriftlich vereinbart oder erklärt wird. Eine verspätete oder unterlassene Ausübung eines Rechts gilt nicht als Verzicht und hindert eine Partei nicht daran, dieses Recht künftig auszuüben (vorbehaltlich der Bestimmungen des Verjährungsgesetzes von 1980).

24. Vollständige Vereinbarung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Absprachen, Garantien und Zusicherungen zu diesem Gegenstand. Jede Partei bestätigt, dass sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich im Vertrauen auf die darin enthaltenen Zusicherungen, Garantien, Versprechen und Bedingungen abgeschlossen hat. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich anders bestimmt, haftet keine Partei für andere Zusicherungen, Garantien oder Versprechen, die vor dem Datum dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgegeben wurden, es sei denn, diese wurden arglistig abgegeben.

25. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so wird diese Bestimmung von den übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgetrennt, die weiterhin im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar bleiben.

26. Sprache Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in englischer Sprache verfasst. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Vereinfachung; die englische Fassung ist maßgebend.

27. Schlussbestimmungen

Vor der Teilnahme am MuchBetter-Partnerprogramm bestätigt der Partner: (a) dass alle Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzeln ausgehandelt wurden, die Verhandlungen in gutem Glauben geführt wurden und weder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Allgemeinen noch einzelne Bestimmungen einer Partei einen unfairen Vorteil verschaffen; (b) dass alle Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen fair sind und keine der Parteien benachteiligen; (c) dass der Partner vor Beitritt zum MuchBetter-Partnerprogramm alle Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bestimmungen zu Preisen, Berechnung der Provisionsgebühr, Kündigungsklauseln und Haftungsbeschränkungen) geprüft und bewertet hat; (d) dass der Partner mit allen Details des MuchBetter-Partnerprogramms vertraut war.

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